RealityExplorer 144 Unterstützen
RealityExplorer
Substanzen
Koffein Amphetamin Kokain Psilocybin LSD Alkohol GHB / GBL MDMA Cannabis Benzodiazepine Tramadol SSRI Anabole Steroide Ketamin
Klassen
Stimulanzien Depressiva Psychedelika Dissoziativa Opioide Entaktogene Antidepressiva Cannabinoide Anabole Steroide
Werkzeuge
Wechselwirkungen Wissen Nachweisbarkeit Länder Volltextsuche Matrix Medikamente Wie lange noch Glossar Wie wir einstufen Spenden
Notruf
144 · 112

Bewusstlosigkeit, Krampfanfall, Atemnot — sofort anrufen.

länder / oesterreich

Österreich — Notruf, Drugchecking, Rechtslage

Entwurf · ungeprüft

Rettung 144, Euronotruf 112. Österreich betreibt seit Jahrzehnten Drugchecking und gehört damit zu den Ländern mit der längsten Erfahrung darin.

Im Notfall

144
Rettung

Bei Bewusstlosigkeit, Krampfanfall, Atemnot — im gesamten Bundesgebiet.

112
Euronotruf

Funktioniert ebenso und verbindet weiter.

Vor der Veröffentlichung gegen eine amtliche Quelle prüfen. Eine falsche Notrufnummer ist der schlimmste Fehler, den diese Seite machen kann.

Rechtslage im Groben

Suchtmittelgesetz (SMG)

Erwerb und Besitz zum eigenen Gebrauch sind strafbar, werden aber bei geringen Mengen in der Regel nicht verfolgt, wenn stattdessen eine gesundheitsbezogene Maßnahme in Anspruch genommen wird — das ist der Kern des österreichischen Ansatzes „Therapie statt Strafe“. Weitergabe, Handel und größere Mengen werden anders behandelt. Was im Einzelfall gilt, entscheidet sich nach Menge, Substanz und Vorgeschichte; nichts hiervon ist eine Rechtsauskunft.

Was hier anders ist

Drugchecking hat hier Tradition

Österreich betreibt seit den Neunzigerjahren Analysen mit angeschlossener Beratung. Das ist im europäischen Vergleich früh und der Grund, warum die Angebotslage hier stabiler ist als in vielen Nachbarländern.

Der Rettungsdienst ist nicht die Polizei

Wer den Notruf wählt und angibt, was genommen wurde, hilft der Behandlung. Diese Auskunft ist medizinisch und dient nicht der Strafverfolgung — die Angst davor ist ein dokumentierter Grund für zu späte Notrufe.

Was hier noch fehlt

Adressen, Zeiten und Bezugswege veralten und gehören aus einer nachschlagbaren Quelle, nicht aus dem Gedächtnis. Wer eine falsche Adresse anfährt, verliert Zeit, die er nicht hat.

·

Drugchecking-Stellen — Orte, Zeiten, Bedingungen und was mitgebracht werden muss.

·

Naloxon — Wo es abgegeben wird und unter welchen Voraussetzungen.

·

Vergiftungsinformationszentrale — Nummer und Erreichbarkeit — aus einer amtlichen Quelle, nicht aus dem Gedächtnis.

·

Beratung und Notschlafstellen — Regional, mit Erreichbarkeit.

Was Drugchecking leistet und was nicht, steht unabhängig vom Land unter Drugchecking; zu Naloxon unter Naloxon. Nichts auf dieser Seite ist eine Rechtsauskunft — siehe Impressum.

Belege

Diese Seite ist ein Entwurf und noch nicht belegt
[1][BELEG EINSETZEN — Gesetzestext Suchtmittelgesetz (SMG) und die zuständige Fachbehörde für Österreich, mit Stand-Datum]
[2][BELEG EINSETZEN — amtliche Quelle für die Notrufnummern]
Diese Seite finanziert sich durch Spenden

Keine Werbung, keine Konten, keine Messung — und deshalb keine anderen Einnahmen.

Unterstützen